Bei geeigneten Gebäuden, bei denen der Gebäudeeigentümer nicht selbst in die Photovoltaikanlage, den Speicher oder die Stromtankstelle investieren möchte oder darf, vermitteln wir die Nutzungsmöglichkeit an einen PV-Investor.
Der PV-Investor bekommt von uns eine Grobplanung des Projektes, meist in Verbindung mit einer statischen Prüfung der Lastreserve, einer Anfrage beim Netzbetreiber nebst Netzreservierung und einer Vorklärung der Nutzungsbedingungen. Die Möglichkeit zur Bestellung einer Dienstbarkeit für den Betreiber, die Eintragung einer Vormerkung für den Projektfinanzierer und der Verzicht auf das Vermieterpfandrecht sind bei den Nutzungsbedingungen meist obligatorisch.
Unsere Vergütung ist zu 100% erfolgsorientiert. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.